- 762 - 1251. April 20. o. O. 12 Kal. Maji. Bischof Thomas (I.) von Breslau, urkundet, mit Zustimmung seines Kapitels einen Vertrag mit der Trebnitzer Aebtissin Gertrud, wonach dieselbe das Stiftsgut Savon (Schawoine) zu deutschem Rechte aussetzen und den Malterzehnten an den Bischof, wenn kein besseres Arrangement möglich wird, wenigstens so ausbedingen soll, wie er um Neumarkt entrichtet wird. Von 120 zunächst auszusetzenden kleinen Hufen soll der Zehnte von 66 Hufen an den Bischof und zwar an dessen Haus Cerequic (Zirkwitz), von den übrigen an die Aebtissin entrichtet werden. Auch soll, wenn die Zahlung des Zehnten von den 66 Hufen begonnen hat, der Zehnt von 30 Hufen, qui erunt extra numerum prelibatum, ad grangiam unam vel plures faciendas pro domus Trebnic utilitate an das Kloster fallen. Ferner soll der ganze Rest des circuitus de Savon et Luzina (Luzine) zu deutschem Rechte ausgesetzt werden, und der Bischof soll vom Zehnten zwei Drittel, die Aebtissin ein Drittel erhalten. Die Festsetzung der Freijahre für die Kolonisten bleibt der Aebtissin überlassen, doch soll bis die volle Zahlung des Zehnten von den 66 Hufen beginnt, von allen bestellten Aeckern der Zehnt gezahlt werden. Für die Zehnten sollen nicht die Aebtissin sondern die Kolonisten selbst haftbar sein und die Schulzen denselben eintreiben, und es dürfen dem Bischöfe nicht Hufen unfruchtbaren Bodens zugewiesen werden, sondern solche, die entsprechende Erträge liefern. Z.: Die (nicht genannten) Kanoniker. Original dessen Siegel verloren (wie bei 755). P.-A. Trebnitz 71. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |